Der Berliner Senat hat den Landesmindestlohn deutlich angehoben: Ab dem 1. Januar steigt er auf 14,84 Euro pro Stunde – mehr als ein Euro mehr als bisher. Damit liegt Berlin klar über dem bundesweiten Mindestlohn von 13,90 Euro. Mindestens 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte profitieren von der Erhöhung.
Der neue Landesmindestlohn gilt überall dort, wo das Land Berlin finanziell beteiligt ist oder Einfluss ausüben kann: in der Landesverwaltung, bei landeseigenen Unternehmen und bei Organisationen, die staatliche Förderung erhalten – etwa Träger sozialer Dienstleistungen. Aktuell liegt der Berliner Landesmindestlohn bei 13,69 Euro.
Die Erhöhung betrifft rund 20 Prozent aller Beschäftigten in der Hauptstadt. Der Senat hat die Anhebung per Rechtsverordnung festgelegt, nachdem das Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Grund für den höheren Landesmindestlohn: Der bundesweite Mindestlohn reicht nach Einschätzung des Senats nicht aus, um in einer teuren Stadt wie Berlin die Existenz zu sichern.
Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) betonte die soziale Bedeutung: «Das ist ein klares Bekenntnis: Für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und ein gutes Leben in Berlin.» Sie ergänzte: «Wer tagtäglich unsere Stadt am Laufen hält, verdient mehr als bloße Anerkennung: Diese Menschen verdienen Respekt durch gute Bezahlung. Überall dort, wo der Senat mitbestimmen kann, muss er Vorbild sein für gute Löhne.»
Ein Jahr später folgt der nächste Sprung: Der Berliner Landesmindestlohn soll dann auf 15,59 Euro steigen. Zum Vergleich: Der bundesweite Mindestlohn wird bis 2027 nur auf 14,60 Euro angehoben.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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